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Spezialisierung |
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Aufgrund meiner Ausbildung als Bauingenieur und Jurist ist es selbstverständlich in Ihrem und meinem Interesse, Sie insbesondere in baurechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Dazu zählen sowohl Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts, wie z.B. Baugenehmigungsfragen, als auch solche des privaten Baurechts, wie z.B. Grenzstreitigkeiten, Fragen zur Baumängelhaftung oder zur Bauvertragsgestaltung. Über mein Büro in Norditalien biete ich Ihnen zudem die Möglichkeit, meine Hilfe als zweisprachiger Rechtsbeistand und Gutachter vor Ort in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien. Des weiteren können Sie mich zur Überprüfung von Verträgen, zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, zur außergerichtlichen Vermittlung und als Schiedsrichter zur außergerichtlichen Schlichtung in Anspruch nehmen. Für eine gerichtliche Vertretung stehe ich Ihnen nur zur Verfügung, wenn die Art des Streitgegenstandes und der Gerichtsstand eine Übernahme des Mandats in Ihrem Interesse sinnvoll erscheinen lassen.
Wenn Sie sich von mir in baurechtlichen Fragen beraten lassen möchten, eine Frage zum Baurecht haben oder mich mit anderen anwaltlichen Dienstleistungen beauftragen möchten, können Sie mich am schnellsten per E-Mail oder Fax erreichen. Sie erhalten umgehend ein erstes Bestätigungsschreiben, in dem ich Sie über die zu erwartenden Kosten der Dienstleistung und über den weiteren Verfahrensablauf in Kenntnis setze. Sollten noch weitere Informationen und/oder weitere Unterlagen erforderlich sein, werde ich diese von Ihnen anfordern. Ich behalte mir ausdrücklich vor, eine Beauftragung auch abzulehnen.
Sollten Sie unsicher sein, ob ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin, richten Sie per E-Mail oder Fax eine gebührenfreie Anfrage an mich. In Rechtsangelegenheiten mit anderem Schwerpunkt verweise ich Sie gerne an spezialisierte Kollegen meines Vertrauens mit anderen Interessens- bzw. Tätigkeitsschwerpunkten.
Gebühren |
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Die nachfolgenden Angaben sollen lediglich einen allgemeinen Überblick über die Gebührenstruktur geben. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Gebühr für eine Erstberatung bemisst sich gewöhnlich nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sollte vorab vereinbart werden.
Sobald ich in Ihrer Angelegenheit Kontakt zu Dritten aufnehmen, ein Schreiben verfassen, Vertragsentwürfe überprüfen soll oder eine komplexe Sachverhalts- und Rechtsrecherche erforderlich wird, wird aus der Erstberatung eine ausführliche Beratung, die höhere Gebühren auslösen kann.
Die Gebühr für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit juristischer Begründung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt. Welchen Umfang das jeweilige Gutachten hat, hängt von der Fragestellung und der Rechtsthematik sowie dem zu erwartendem Arbeitsaufwand im Einzelfall ab. Die Abrechnung kann entweder auf Basis eines Zeithonorars oder eines Festhonorars erfolgen. Im Fall der Abrechnung auf Basis eines Zeithonorars berechne ich einen Stundensatz in Höhe von 200 Euro, wobei ich pro angefangener 10 Minuten (= 1/6 Stunde) abrechne. Für Kurzgutachten wird i.d.R. ein Honorar von 500 Euro bis 1.000 Euro fällig.
Neben dem Gang vor das Gericht besteht auch die Möglichkeit, den Rechtsanwalt als Mediator einzuschalten und mit seiner Hilfe eine Einigung herbeizuführen. Die Kosten für dieses Verfahren richten sich nach dem Streitwert und dem voraussichtlichen Zeitaufwand, liegen aber im allgemeinen unter den Kosten für ein Gerichtsverfahren.
Bei gerichtlichen Verfahren fallen neben den Kosten für den Rechtsanwalt Gebühren der Gerichte an, die sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmen. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach dem Streitwert. In nicht vermögensrechtlichen bürgerlichen Streitigkeiten und in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wird der Streitwert u.a. nach der Bedeutung der Sache für die streitenden Parteien bzw. den Kläger bestimmt.
Bezahlung |
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Die Kosten einer Erstberatung via Internet oder Fax stelle ich Ihnen unmittelbar mit meiner schriftlichen Antwort in Rechnung. Bei Dienstleistungen größeren Umfangs sowie bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Vertretung erhalten Sie nach Erledigung Ihres Auftrags oder Beendigung der Streitigkeit eine Kostennote. Bei Beratungsleistungen über einen längeren Zeitraum kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.
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